Gerichte

Gerichtsgutachten

Die "öffentliche Bestellung" ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung für besonders qualifizierte, objektive und vertrauenswürdige Sachverständige. In Gerichtsverhandlungen sollen daher nach den Prozessordnungen vorzugsweise öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.

Leistungen

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt dem Gericht das für die Entscheidung des Rechtsstreits notwendige Fachwissen und unterstützt so im Rahmen von Gerichtsverfahren den Richter, ein u.a.  gemessen an technischen Normen, Regelwerken und hinsichtlich der Schadenskausalität fachlich richtiges Urteil zu sprechen. Mehr zu den erforderlichen Kompetenzen und typischen Aufgabenstellungen finden Sie hier.

Neben der allgemeinverständlichen, nachvollziehbaren Beantwortung der Fragen des Beweisbeschlusses für den Richter, für die Parteien u.  deren Anwälte in schriftlicher Form gehören auch die mündliche Gutachtenerstattung zum Gerichtstermin und die Erstellung von Gerichtsgutachten nach Aktenlage zu den Aufgabengebieten. 

Beweissicherung

Gerichtlich beauftragte Beweissicherungsgutachten dienen zur Feststellung und Dokumentation eines kritikwürdigen Zustandes an einem Fahrzeug oder einer Waschanlage. Oft werden vom Sachverständigen auch die Kosten zur Beseitigung der Beanstandungen ermittelt.

Beweissicherungsgutachten dienen aber auch dazu, Mängel oder die Nichteinleitung zugesagter Eigenschaften an einer Waschanlage oder zugehörigen Einrichtungen wie Waschwalzenaggregate, Trockeneinrichtungen oder der Wasseraufbereitung festzustellen.

Beispiele

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